Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen aus den Betrieben und Berufsschulen – kurz beantwortet. Deine Frage fehlt? Schreib uns.

Tarif

Wer verhandelt eigentlich meinen Tarifvertrag?

Die IG Metall verhandelt für das Elektrohandwerk in NRW mit den Innungen. Am Tisch sitzt die Tarifkommission – Kolleginnen und Kollegen aus den Betrieben, die den Job kennen und wissen, wie es auf der Baustelle und in der Werkstatt tatsächlich läuft. Unterstützt werden sie von unseren Fachleuten aus Tarifpolitik und Recht.

Gilt der Tarifvertrag auch für mich, wenn ich kein Mitglied bin?

Einen Anspruch auf die tariflichen Leistungen hast nur du als Mitglied. Und in der Praxis erleben wir immer wieder, dass der Tarifvertrag nicht sauber angewendet wird – Leute verdienen weniger, als ihnen zusteht.

Der häufigste Punkt ist die Eingruppierung. Viele wissen gar nicht, in welcher Stufe sie eigentlich stehen und was ein Geselle nach Tarif bekommt. Als Mitglied kannst du dich jederzeit an deine Geschäftsstelle wenden und deine Abrechnung und Eingruppierung von uns prüfen lassen. Das kostet dich nichts extra – und wenn etwas nicht stimmt, gehen wir für dich ran.

Was steht im aktuellen Abschluss drin?

Mehr Geld, dazu das Deutschlandticket für Azubis, die Altersvorsorge (AVWL) und ein Vorsorgefonds für Auszubildende. Alle Beiträge zum Tarif

Mitgliedschaft

Was habe ich als Mitglied davon?

Anspruch auf die tariflichen Leistungen. Prüfung deiner Eingruppierung und Abrechnung. Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Unterstützung bei Ärger im Betrieb. Streikgeld. Und Kolleginnen und Kollegen, die im Ernstfall hinter dir stehen.

Was kostet das?

Ein Prozent deines durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens – das gilt auch für Auszubildende und dual Studierende.

Wenn sich deine Situation ändert, ändert sich der Beitrag mit:

  • Arbeitslosengeld: 0,5 Prozent der monatlichen Bruttoentgeltersatzleistung
  • Rente: 0,5 Prozent des Bruttorenteneinkommens
  • Schule oder Studium ohne Verdienst, Elterngeld: 3 Euro im Monat
  • Freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst: beitragsfrei

Melde dich einfach bei deiner Geschäftsstelle, dann passen wir das an.

Wie werde ich Mitglied?

Online in unter einer Minute: Mitglied werden. Oder du sprichst uns direkt an.

Erfährt mein Chef davon?

Nein. Deine Mitgliedschaft ist deine Sache. Wir geben nichts an den Betrieb weiter.

Für Azubis

Ich bin Azubi – lohnt sich das für mich?

Gerade dann. Was du als Mitglied in der Ausbildung bekommst:

  • Kostenloses Deutschlandticket – bundesweit, auch in der Freizeit
  • Der Azubi-Vorsorgefonds auf deinen Namen
  • AVWL – dein Betrieb zahlt in deine Altersvorsorge ein
  • Rechtsschutz ab dem ersten Tag, auch bei Ärger in der Ausbildung
  • ISIC-Card kostenlos – der internationale Studierendenausweis mit Rabatten
  • Prüfung deiner Ausbildungsvergütung und deines Vertrags
  • Hilfe, wenn du ausbildungsfremde Arbeiten machen sollst oder Überstunden anfallen
  • Unterstützung rund um die Übernahme nach der Ausbildung
  • Seminare und Treffen mit anderen Azubis aus dem Handwerk

Alles für Azubis

Was ist der Azubi-Vorsorgefonds?

Eine Sache, die es so bundesweit vorher nicht gab: Dein Arbeitgeber zahlt jeden Monat 10 Euro in einen nachhaltigen Investmentfonds ein – auf deinen Namen, mit deinem persönlichen Konto. Über eine App siehst du jederzeit, wie sich dein Guthaben entwickelt.

Der Anspruch gilt seit dem 1. Januar 2026. Das Geld kommt zusätzlich zu deiner Ausbildungsvergütung, du musst dafür nichts von deinem eigenen Geld abgeben.

Mehr zum Vorsorgefonds

Und was ist die AVWL?

AVWL heißt altersvorsorgewirksame Leistungen. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich zu deinem Entgelt jeden Monat einen festen Betrag in deine private Altersvorsorge ein: seit dem 1. Januar 2026 sind das 30 Euro monatlich für Beschäftigte und 13,29 Euro für Auszubildende.

Der Unterschied zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL): VL kannst du frei verwenden, die AVWL fließen ausschließlich in die Altersvorsorge. Wichtig ist, dass du einen passenden Vertrag hast – sonst verfällt das Geld womöglich. Wenn du unsicher bist, frag bei deiner Geschäftsstelle nach.

Mehr zur AVWL

Im Betrieb

Mein Betrieb hat keinen Betriebsrat. Kann man das ändern?

Ja. Ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wir begleiten das von Anfang an – melde dich am besten, bevor du im Betrieb etwas ankündigst.

Es gibt Ärger im Betrieb. Wer hilft mir?

Wir. Abmahnung, Kündigung, nicht gezahlte Zuschläge, Probleme in der Ausbildung: erst mit uns reden, bevor du etwas unterschreibst. Nachricht an uns

Darf ich im Betrieb über die Gewerkschaft sprechen?

Ja. Über die Gewerkschaft zu reden, Material weiterzugeben oder ein Abzeichen zu tragen ist zulässig, solange die Arbeit nicht darunter leidet.

Ich arbeite viel auswärts – auf Baustellen und beim Kunden. Was gilt für meine Fahrtzeiten?

Ehrlich gesagt: Das ist kompliziert, und in den Betrieben wird es sehr unterschiedlich gehandhabt. Ob eine Fahrt als Arbeitszeit zählt, hängt vom Ablauf ab – etwa davon, ob du zuerst in den Betrieb kommst und von dort weiterfährst. Dazu kommen betriebliche Regelungen, die von Betrieb zu Betrieb anders aussehen.

Für eine kurze Antwort auf einer Website ist das zu viel. Melde dich bei deiner IG Metall Geschäftsstelle – dort sitzen Kolleginnen und Kollegen, die sich damit auskennen und sich deine Abrechnung gemeinsam mit dir ansehen. Nachricht an uns · Deine Geschäftsstelle vor Ort


Elektrohandwerk NRW IG Metall
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