Altersvorsorge im Elektrohandwerk NRW – die AVWL
Über Rente macht sich kaum jemand Gedanken, wenn er gerade mitten im Berufsleben steht. Trotzdem lohnt es sich, früh anzufangen – denn die gesetzliche Rente allein wird in Zukunft für viele Menschen nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Im Elektrohandwerk NRW hat die IG Metall im Tarifabschluss 2025 erreicht, dass jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für die Altersvorsorge bekommt: die altersvorsorgewirksamen Leistungen, kurz AVWL. Seit dem 1. Januar 2026 sind das 30 Euro pro Monat für Beschäftigte und 13,29 Euro pro Monat für Auszubildende. Geld, das dein Arbeitgeber jeden Monat zusätzlich zu deinem Gehalt für deine Zukunft zur Seite legt.
Was sind die altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL)?
Die altersvorsorgewirksamen Leistungen – kurz AVWL – sind ein monatlicher Beitrag deines Arbeitgebers zu deiner Altersvorsorge. Anders als die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die du auch frei für andere Zwecke verwenden kannst, fließen die AVWL ausschließlich in deine Altersvorsorge. Du kannst dabei selbst entscheiden, in welche Anlageform das Geld eingezahlt wird: in eine private Altersvorsorge wie die Riester-Rente, in eine betriebliche Altersversorgung wie die MetallRente oder in eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, falls dein Betrieb so etwas anbietet.
Die AVWL sind kein Gehaltsbestandteil im engeren Sinne – sondern eine zusätzliche Leistung obendrauf, die die IG Metall im Tarifvertrag durchgesetzt hat. Die gewählte Anlageform kannst du jeweils zum Beginn eines neuen Kalenderjahres wechseln, falls sich deine Pläne ändern.
Wieviel Geld bekommst du?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten diese Beträge:
- Beschäftigte: 30 Euro pro Monat – das sind 360 Euro pro Jahr
- Auszubildende: 13,29 Euro pro Monat – das sind 159,48 Euro pro Jahr
- Teilzeitbeschäftigte erhalten den Beitrag anteilig zu ihrer Arbeitszeit
Auf ein gesamtes Berufsleben hochgerechnet kommen so – plus Zinsen und Zinseszinsen – mehrere zehntausend Euro zusammen. Geld, das später deine gesetzliche Rente ergänzt und einen echten Unterschied macht.
| Wichtig zu wissen Die AVWL werden zusätzlich zum Lohn gezahlt – nicht davon abgezogen. Sie sind tariflich abgesichert und können dir nicht einfach wieder gestrichen werden. Du entscheidest selbst, in welche Anlageform das Geld fließt. |
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf die AVWL hast du als IG Metall-Mitglied, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Dein Betrieb ist tarifgebunden – das gilt für nahezu alle Betriebe des Elektrohandwerks in NRW.
- Du bist seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen im Betrieb beschäftigt.
Sobald beide Bedingungen erfüllt sind, beginnt der Anspruch automatisch im darauffolgenden Monat. Falls du dir bei einem der beiden Punkte nicht sicher bist, frag einfach nach – beim Betriebsrat, bei der JAV oder direkt bei uns.
Deine Anlagemöglichkeiten
Du hast bei den AVWL die freie Wahl, wohin das Geld fließen soll. Es gibt drei gängige Wege:
1. Einzahlung in eine private Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente)
Wenn du schon einen Riester-Vertrag hast oder einen abschließen möchtest, kann dein Arbeitgeber die AVWL direkt dorthin einzahlen. Vorteil: Du behältst die volle Kontrolle und kombinierst die staatlichen Riester-Zulagen mit den Arbeitgeber-Beiträgen. Das lohnt sich besonders, wenn du Kinder hast oder geringer verdienst.
2. Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung (z. B. MetallRente)
Bei der Entgeltumwandlung wird der Betrag direkt aus deinem Bruttolohn in eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich die AVWL auf dein Konto ein. Das hat Steuer- und Sozialabgabenvorteile und ist besonders empfehlenswert für mittlere und höhere Einkommen.
3. Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente
In manchen Betrieben gibt es eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, in die die AVWL direkt einfließen. Voraussetzung ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Frag bei deinem Betriebsrat nach, ob es so etwas bei euch gibt.
Schritt für Schritt zu deiner Vorsorge
- Anspruch prüfen: Bist du IG Metall-Mitglied? Ist dein Betrieb tarifgebunden? Bist du seit mindestens 6 Monaten dort beschäftigt?
- Anlageform auswählen: Überlege, welche der drei Möglichkeiten (Riester, MetallRente, Betriebsrente) am besten zu dir passt. Wenn du unsicher bist – frag bei deinem Betriebsrat, einer unabhängigen Verbraucherberatung oder bei uns nach.
- Arbeitgeber informieren: Teile deinem Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn deines Anspruchs mit, welche Anlageform du gewählt hast.
- Vertrag abschließen: Schließe den Vertrag bei der Bank, Versicherung oder dem gewählten Anbieter ab. Dabei bekommst du dort beratung – nimm sie in Anspruch.
- Bescheinigung übergeben: Nach Vertragsabschluss erhältst du ein Formular („Arbeitgeberauftrag“) vom Anbieter. Reiche es bei deinem Arbeitgeber ein – fertig. Im darauffolgenden Monat beginnen die Einzahlungen.
Du hast schon einen alten AVWL-Vertrag? Nicht kündigen!
Wer bereits einen AVWL-Vertrag aus früheren Jahren hat und noch monatlich 26,59 Euro (bzw. 319,08 Euro im Jahr) bekommt, sollte diesen Vertrag auf gar keinen Fall kündigen. Alte Verträge sind in der Regel deutlich besser verzinst als heute neu abschließbare. Stattdessen einfach mit dem Arbeitgeber und dem Vertragsanbieter sprechen und den monatlichen Betrag auf 30 Euro (bzw. die anteilige Höhe) erhöhen lassen. So profitierst du doppelt: gute Konditionen aus dem alten Vertrag plus der höhere tarifliche Beitrag.
| Achtung – Vertrag nicht kündigen! Alte Verträge haben oft bessere Zinsen als neue. Lass nur den Beitrag erhöhen, nicht den Vertrag wechseln. Im Zweifel: Frag bei deiner IG Metall nach, bevor du etwas unterschreibst. |
Häufige Fragen
Muss ich die AVWL versteuern?
Das hängt von der gewählten Anlageform ab. Bei Riester-Verträgen werden die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert und erst bei der Auszahlung in der Rente versteuert. Bei der MetallRente per Entgeltumwandlung sparst du sogar in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Dein Steuerberater oder die Anbieterberatung helfen dir weiter.
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Dein Anspruch auf AVWL knüpft an den jeweiligen Betrieb. Wenn dein neuer Arbeitgeber auch tarifgebunden ist (im Elektrohandwerk NRW fast immer), läuft der Anspruch nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit weiter. Dein Vertrag selbst ist personenbezogen und läuft weiter – nur die Einzahlungen pausieren ggf. kurz beim Wechsel.
Lohnt sich das überhaupt? 30 Euro sind doch nicht viel.
Auf einen Monat gerechnet wirken 30 Euro überschaubar. Aber: Über 40 Jahre Berufsleben zahlt dein Arbeitgeber so insgesamt 14.400 Euro ein – ohne dass du etwas dazugibst. Mit Zinsen und Zinseszinsen können daraus je nach Anlage 25.000 bis 40.000 Euro werden. Das ist Geld, das du sonst aus eigener Tasche zurücklegen müsstest.
Du hast Fragen?
Dein Betriebsrat, deine Jugend- und Auszubildendenvertretung oder die IG Metall geben dir gerne Auskunft. Wir helfen dir, deinen Anspruch durchzusetzen – schnell, unkompliziert und vertraulich.
